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DAeC Luftfahrtverband Berlin e.V.

Mitglied im Deutschen Aero Club e.V. und Landessportbund Berlin

Willkommen beim DAeC Luftfahrtverband Berlin e.V.

Euer starker Partner für alle Luftsportarten

Motto2 

Keine Festlegung von Flugverboten auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes

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Eine Naturschutzbehörde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Die Antragstellerinnen bieten gewerbliche Ballonfahrten an. Sie nutzen hierfür Startplätze im Umland des Steinhuder Meeres bei Hannover. Im Mai 2016 beschloss die Regionsversammlung Hannover die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Totes Moor" im Bereich des Steinhuder Meeres. Das Naturschutzgebiet ist ca. 3 200 ha groß und umfasst Teile der Wasserfläche des Steinhuder Meeres und einen Landbereich östlich und nordöstlich des Sees. Ungefähr die Hälfte des von der Verordnung unter Schutz gestellten Gebiets ist zugleich ein Europäisches Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie. Nach der Naturschutzgebietsverordnung ist es unter anderem verboten, im Naturschutzgebiet mit bemannten Luftfahrzeugen zu starten, eine Mindestflughöhe von 600 m zu unterschreiten oder zu landen.

Auf den Normenkontrollantrag der Antragstellerinnen hat das Oberverwaltungsgericht die teilweise Unwirksamkeit der Naturschutzgebietsverordnung festgestellt.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts geändert und der Revision der Antragstellerinnen stattgegeben. Eine Naturschutzbehörde ist nicht befugt, eine Flughöhenfestlegung im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen. Diese Sperrwirkung folgt aus dem Regelungskonzept des Luftverkehrsgesetzes, für das der Bund insoweit abschließend von seiner ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit für das Luftverkehrsrecht Gebrauch gemacht hat. Hiernach können Beschränkungen der Nutzung des Luftraums nur durch das Bundesverkehrsministerium erfolgen. Dies gilt auch, wenn Europäisches Naturschutzrecht es verlangt, Gebiete mit Flugbeschränkungen zu belegen. Die gebotene Bestimmtheit der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung schließt es aus, dass verschiedene Behörden zur verbindlichen Regelung einer Frage nebeneinander zuständig sind.

BVerwG 7 CN 1.22 - Urteil vom 26. Januar 2023

Vorinstanz:

OVG Lüneburg, OVG 4 KN 292/16 - Urteil vom 19. Oktober 2021 -

 

Links:

https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9

Urteil Bundesverwaltungsgericht

FI-Lehrgang 2023

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Die 2-tägige Fluglehrerfortbildung wird am 25. und 26.02.2023 jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr online stattfinden. 
Der Einwahllink und das Lehrgangs-Programm werden in den nächsten Tagen hier bekanntgegeben.

Leider konnten wir den Lehrgang nicht früher bekanntgeben, da es immer schwieriger wird, Referenten für die Fortbildung zu finden. Im nächsten Jahr werden wir die Teilnahmegebühren für den Lehrgang anheben müssen, damit auch externe Referenten eingeladen werden können.

Wir bitten um Verständnis und bitten die späte Ankündigung zu entschuldigen.

Euer LV Berlin

Landesjugendvergleichsfliegen 2022 Ergebnisse

LJVF2022

 

Bei allerschönstem Spätsommerwetter haben sich vom 02.09. bis 04.09.2022 die Jugend der Luftfahrtverbände Berlin und Brandenburg zum Landesjugendvergleichsfliegen 2022 auf dem Flugplatz Brandenburg Mühlenfeld getroffen und ihre fliegerischen Fähigkeiten bei Start und Landung, sowie Slips, Kurvenwechsel, hochgezogene Fahrtkurven und Rollübungen verglichen.

Der Fliegerklub Brandenburg e.V. hat beste Vorraussetzungen für einen schönen und erfolgreichen Wettbewerb geschaffen. Nach mehr als 100 Starts waren alle Punkte vergeben. Im Rahmen der Siegerehrung wurden die Sieger der Gesamtwertung und der Einzelwertungen für Berlin und Brandenburg sowie die Sieger der Vereinswertung am Abend geehrt. 

Die Ergebnisse des Landesjugenvergleichsfliegens findet ihr hier: LJVF-2022-Ergebnisse. Allen Platzierten herzliche Glückwünsche.

 

20220903 132942

20220903 133150

20220903 082635

 

 

Die drei Erstplazierten aus den Luftfahrtverbänden Berlin und Brandenburg haben sich für das Bundesjugenvergleichsfliegen qualifiziert. Das BJVF findet im Zeitraum vom 22. bis 25.09.2022 auf dem Flugplatz in Laucha (EDBL) statt. Einzelheiten zum BJVF 2022 findet ihr hier: Bundesjugenvergleichsfliegen-2022.

Der DAeC Luftfahrtverband Berlin bedankt sich beim Fliegerclub Brandenburg und bei allen Beteiligten, die das Vergleichsfliegen 2022 ermöglicht haben.

Segelflugkommission LV Berlin

Festlegung des Begriffs "Überlandflug" für den Segelflug

LV Berlin Logo

 

In den Begriffsbestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 für die Lizenzerteilung von Flugbesatzungen für Segelflugzeuge heißt es unter Nummer 19 des Anhang I (Teil-DEF):

"Überlandflug (cross-country flight) ist ein Flug nach Standard-Navigationsverfahren außerhalb der Sichtweite oder eines von der zuständigen Behörde festgelegten Abstands vom Abflugbereich."

Das BMDV legt in Abstimmung mit den Luftfahrtbehörden der Bundesländer hiermit in Bezug auf vorgeschriebene Überlandflüge nach SFCL.130 und SFCL.210 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 folgende, einheitliche Definition für die Distanz vom Startort fest: (siehe Anhänge/Links)

 

BMDV-Überlandflug

LUBB-Überlandflug

Landesjugendvergleichsfliegen 2022

LJVF2022


Das Landesjugendvergleichsfliegen 2022 der Bundesländer Brandenburg und Berlin findet im Zeitraum vom 02.09. bis 04.09.2022 auf dem Flugplatz Brandenburg-Mühlenfeld statt. Das LJVF 2022 wird vom Fliegerclub Brandenburg organisiert und ausgerichtet.

Weitere Informationen, Dokumente und die Möglichkeit zur Anmeldung findet ihr unter ...

https://www.fliegerklub-brandenburg.de/ljvf2022

 

Für Fragen und Informationen schreibt gerne an:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Der DAeC Luftfahrtverband Berlin bedank sich bereits hier beim Fliegerclub Brandenburg und beinhalten Beteiligten, die das Vergleichsfliegen möglich machen. wir wünschen allen Teilnehmern erfolgreiche Flüge.

Segelflugkommission LV Berlin

Wolli Beyer macht weiter als Segelflug-Bundestrainer 

DAeC

Wolli Beyer macht weiter als Segelflug-Bundestrainer 

BeyerWolli

Ende 2021 hatte der amtierende Bundestrainer für den Segelflug, Wolli Beyer, angekündigt, dass er ab Mitte 2022 aus persönlichen Gründen als Bundestrainer-Segelflug nicht mehr zur Verfügung stehen würde. Sowohl aus der Sicht der Trainer- und Sportlergemeinde als auch aus der Sicht der DAeC Bundeskommission-Segelflug wäre das ein großer Verlust für den deutschen Segelflug gewesen. Wolli leistet mit seinen Tätigkeiten als Pilot, Teamchef, Coach, Wetteranalyst und Trainer, und aktuell an der Entwicklung und Einführung einer Rahmentrainingskonzeption für den Segelflug hervorragende Arbeit und setzt damit neue Impulse für den Breiten- und Spitzensport im Segelflug. 

Positives Feedback aus der Trainergemeinschaft und konstruktive Gespräche mit der Bundeskommission-Segelflug konnten Wolli überzeugen, seine Tätigkeit als Bundestrainer-Segelflug fortzusetzen. Damit kann der Segelflug auch weiter von seiner Arbeit und Führung profitieren. 

DAeC setzt auf Neuanfang

DAeC

 

Der Deutsche-Aero-Club e.V. (DAeC) setzt auf einen Neuanfang mit einem neuen Präsidium. Der Spitzenverband des deutschen Luftsports hat in seiner Mitgliederhauptversammlung (MHV) am 26. März 2022 in Braunschweig die Struktur seines Präsidiums erneuert und gemäß neuer Struktur einen neuen Vorstand gewählt, um interne Unruhen beizulegen und um mit einem neuen Team bestehende und zukünftige Herausforderungen besser meistern zu können. Das neue 6-köpfige Team setzt sich wie folgt zusammen: 

Claus Cordes ist neuer Präsident.  

Rudi Baucke ist neuer Vize-Präsident für Finanzen.  

Chris Walther ist neuer Vize-Präsident für Verbandsentwicklung

Der Vize-Präsident Regionen als Vertreter der Landes-Multi-Luftsportverbände, der Vize-Präsident Sport als Vertreter der DAeC Bundeskommissionen (einschließlich der Mono-Luftsportverbände) und der Vize-Präsident Jugend als Vertreter der Luftsportjugend ergänzen zukünftig den neuen Vorstand. Diese Vertreter werden nicht von der MHV gewählt, sondern in den nächsten Wochen in den jeweiligen Bereichen nominiert und vom Vorstand in das neue Team berufen. 

Digitalisierung, Beitrags- und Stimmenneuordnung, Kooperation zwischen den verschiedenen Bukos, Kommunikation und Transformation des DAeC sind nur einige Schwerpunktthemen, die der neue Vorstand jetzt angehen muss, damit der DAeC als moderner, attraktiver und einflussreichster Dachverband die Interessen der Luftsportler bei Politik, Wirtschaft und bei allen nationalen und internationalen Luftsportinstitutionen effektiv vertreten kann, um für alle Luftsportarten die bestmöglichen Rahmenbedingungen zur Ausübung des Luftsports zu sichern. 

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