Wellenflugräume

Gute Nachrichten für alle Segelflieger: Die vor kurzem ausgesetzten Wellenfluggebiete sind ab sofort wieder nutzbar. Das BMVI und die DFS haben den Vorschlag des BAUL umgesetzt und die Wellenfluggebiete mit einem E (HX) Luftraum, der die genauen Ausmaße der Wellenfluggebiete umfasst, hinterlegt. Diese Lufträume wurden bereits mit der NfL 2021-1-2370 veröffentlicht.

Damit sind die Wellenfluggebiete wieder wie bisher nutzbar. Dabei gelten auch wieder die Regeln zur Nutzung und Aktivierung, die in den jeweiligen Vereinbarungen mit den Nutzern der Gebiete getroffen wurden.

Siehe auch hier die DAeC Seite.